Kurs 01
Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach §34a GewO
Die Unterrichtung nach §34a GewO ist die Eintrittskarte in das Bewachungsgewerbe. In 40 Stunden lernen Sie die rechtlichen Grundlagen, den Umgang mit Menschen in schwierigen Situationen und die Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Der Kurs läuft Montag bis Freitag mit je 8 Stunden, in Ausnahmefällen an 4 Tagen mit je 10 Stunden.
Auf einen Blick
- Umfang
- 40 Stunden
- Erforderlich
- Deutsche Sprachkenntnisse (B1)
- Abschluss
- Leistungskontrollen (Tests)
- Nächster Start
- 05.10.–09.10.2026
Prüfungsvorbereitung: IHK-Sachkundeprüfung §34a GewO — siehe Kurs 02.

